Städtischer Haushalt 2024

  1. Grundsatz:

Die sparsame Haushaltsführung mit einem weiteren Jahr ohne Steuer- oder Gebührenerhöhungen bei gleichzeitigem Schuldenabbau wird auch in wirtschaftlich schwierigeren Zeiten fortgesetzt. Gleichzeitig investieren wir in erheblichem Umfang in die städtische Infrastruktur. Der Haushaltsentwurf für das Jahr 2024 ist wiederum eine sehr gute Grundlage für die Arbeit im Jahr 2024.

Wir würden uns in vielen Bauprojekten mehr und schnelleren Fortschritt wünschen, was aufgrund der angespannten Personallage aber nicht möglich ist. Hier müssen wir gegensteuern und in der Zwischenzeit Prioritäten setzen. Eine bloße Forderung nach mehr Geld, ohne Personal, die die Maßnahmen umsetzt, hilft nicht weiter. Unter anderem dazu machen wir nachfolgende Vorschläge:

Haushaltsvorschläge und Haushaltsbegleitbeschlüsse

  • Sozialer Zusammenhalt (Zeppelinstraße)                               1.000.000 €

(Planungskosten)

In dem Projekt beginnen die Abstimmungen über die Inhalte und die Notwendigkeiten. Diese Abstimmungen könnten bis Mitte des nächsten Jahres abgeschlossen sein. Für die weitere Planung des Projektes sind aber keine Mittel im Haushalt 2024 vorgesehen. Hier sehen wir die Notwendigkeit, gerade in den Fragen der Schaffung von zusätzlichen Plätzen in der Kinderbetreuung und der Schaffung von bezahlbarem Wohnraum voranzukommen. Aus diesem Grund werden die entsprechenden Mittel beantragt, die selbstverständlich erst nach einem entsprechenden Beschluss der Stadtverordnetenversammlung freigegeben werden.

  • ESV Blau-Weis; ganzjährig nutzbare Tennisplätze

Die Stadt Limburg unterstützt den ESV Blau-Weis bei den Planungen für zwei ganzjährig nutzbare Tennisplätze und gewährt die übliche Förderung (22,5%). Gleichzeitig wird der Magistrat gebeten für die Maßnahme einen Antrag beim Kreis zur Gewährung einer Zuwendung (75.000 €) zu stellen und auch bei den weiteren Fördermöglichkeiten den Verein zu unterstützen.

Stadt soll Antrag stellen beim Landkreis 22,5% Tennisplätze ganzjährig nutzbar

  • Bürgerhaus Dietkirchen

Gemeinsam mit dem Ortsbeirat sind im Jahr 2024 die Rahmenbedingungen und Anforderungen für die weitere Sanierung des Bürgerhauses zu klären und ggf. andere Planungswege auch unter zu Hilfenahme von ehrenamtlichem Engagements zu klären. Im Rahmen des Prozesses ist auch zu klären, ob für das Bürgerhaus ein Pächter gefunden werden kann.

  • Bürgerhaus Ahlbach

Der Magistrat wird gebeten kurzfristig, den Beschluss des Ortsbeirates vom 22.11.2021 umzusetzen und einen gemeinsamen Ortstermin durchzuführen und dringliche Instandhaltungsmaßnahmen zu definieren und auch umzusetzen, damit das Bürgerhaus Ahlbach bis zur Sanierung vernünftig weiterbetrieben werden kann.

  • Verkehrskonzept Meilenstein

Das Verkehrskonzept Meilenstein als Modellprojekt ist vor Umsetzung im zuständigen Ausschuss unter Beteiligung des Ortsbeirates Innenstadt vorzustellen und zur Beschlussfassung vorzulegen.

  • Freibad

Im Rahmen der Planung der Sanierung des Freibades sind neben der „herkömmlichen“ Sanierung auch andere Ansätze wie die Umwandlung in ein Naturschwimmbad wie z.B. in Wetzlar und die Nutzung von Flusswärme (aus der nahen Lahn) zu prüfen.

  • Kirchplatz Eschhofen und Pfarrheim

Die Stadtverordnetenversammlung spricht sich grundsätzlich für die Sanierung des Kirchplatzes in Eschhofen aus. Dies kann jedoch nur unter der Voraussetzung geschehen, dass das Gelände dauerhaft der Öffentlichkeit zur Verfügung steht. In den Zusammenhang stellt sich auch die Frage, was mit dem Pfarrheim zukünftig passieren soll. Sollte die Kirche diese Immobilie aufgeben wollen, wäre dies aus unserer Sicht eine Erweiterungsmöglichkeit für die Kinderbetreuung in Eschhofen. Der Magistrat wird daher gebeten, mit dem Bistum Verhandlungen zu dem Kirchplatz und ggf. zum Pfarrzentrum aufzunehmen und die städtischen Gremien entsprechend zu informieren.

  • Defibrillatoren

Das Programm für Defibrillatoren in Limburg und den Stadtteilen soll in Abstimmung mit den Ortsbeiräten fortgesetzt werden. Zum Haushalt 2025 wird der Magistrat gebeten die entsprechenden Standorte zu identifizieren und die dafür benötigten Finanzmittel einzustellen.

  • Feld-, Wald- und Wiesenkindergarten

Der Magistrat wird gebeten die Rahmenbedingungen für einen Feld-, Wald- und Wiesenkindergarten zu klären und einen möglichen Betreiber dafür zu finden und den städtischen Gremien zur Beschlussfassung vorzulegen.

  • Abwicklung Baumaßnahmen/Eigenbetrieb Gebäudewirtschaft

Die Abwicklung der Baumaßnahmen der Stadt und auch der Start des Eigenbetriebs Gebäudewirtschaft verzögern sich durch fehlenden Personal. Daher wird der Magistrat gebeten:

  1. Die einzelnen Maßnahmen zu Priorisieren und mit einem Zeitplan für die einzelnen Maßnahmen den städtischen Gremien zu weiteren Beratung vorzulegen.
  2. Zu prüfen in wieweit Aufgaben der Umsetzung vom einzelnen Maßnahmen komplett an Externe vergeben werden können.
  3. Ein Anreizprogramm für Mangelberufe aufzulegen (Zulagen, Beförderungs-möglichkeiten, Homeoffice, Zusatzangebote). Dies muss selbstverständlich auch für das Bestandspersonal gelten.
  4. Möglichkeiten zu schaffen, dass die Stadt in Mangelberufen selbst ausbildet, bzw. ein Duales Studium anbietet. Hier sind entsprechende Verträge über eine längerfristige Bindung des Personals zu schließen.
  5. Weitere Möglichkeiten zu prüfen.

Der Haupt- und Finanzausschuss ist in regelmäßigen Abständen über den Sachstand zu unterrichten.

  • Organisationsuntersuchung der Stadtverwaltung                             50.000 €

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt eine Organisationsuntersuchung der Stadtverwaltung, um den tatsächlichen Stellenbedarf zu erheben/möglich Schwachstellen zu analysieren/Synergien zu heben/etwaige Redundanzen abzubauen. Die Organisationsuntersuchung soll u.a. belastbare Aussagen zu folgenden Aspekten treffen:

  • Darstellung einer optimalen Aufbau- und Ablauforganisation (unter Einbezug der aktuellen Einwohnerzahl sowie im Hinblick auf eine sich abzeichnende Entwicklung der Stadt)
  • Personalbedarfsbemessung der aufgezeigten Entwicklungen
  • Personalanalyse: Fluktuation, Krankenquote, Mitarbeiterbindung
  • – Konzeption und Empfehlung von Steuerungsinstrumenten (Kennzahlen für den öffentlichen Dienst, Vergleiche mit Kommunen derselben Größenordnung und Anforderung, Ausrichtung z.B. auf Kundenfreundlichkeit, Beratungsintensität, etc.)
  • Aufzeigen von Wirtschaftlichkeitsreserven/Aufzeigen von Synergieeffekten (z.B. interkommunale Zusammenarbeit)
  • Kostenansätze der zur Realisierung notwendigen Maßnahmen und IT-Investitionen, inkl. Synergieeffekte durch Digitalisierung der Verwaltung
  • Optional: Umsetzungsplan für alle mittel- und langfristigen Maßnahmen
  • Eine konkrete Festlegung der zu untersuchenden Themenfelder/Schwerpunkte dieser Organisationsuntersuchung erfolgt im Zuge des weiteren Verfahrens.

Die Deckung erfolgt aus dem Finanzmittelbestand.

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