Sehr geehrte Damen und Herren,
die aktuelle Debatte in unserer Gesellschaft über Sterbehilfe ist häufig geprägt von Unsicherheiten und Ängsten, die viele Menschen haben, wenn sie an ihr Lebensende oder das ihrer Familienangehörigen denken. Die moderne Medizin stellt uns am Lebensende vor die Frage, wie das Sterben begleitet werden kann. Es gibt unterschiedliche Meinungen dazu, ob und wenn ja in welcher Form Sterbehilfe geleistet werden darf. Sie reichen von der Strafbarkeit jeglicher Suizidteilnahme bis zum Plädoyer für die Freigabe der Tötung auf Verlangen. Im November letzten Jahres fand im Deutschen Bundestag der Auftakt zu einer der wohl anspruchsvollsten Debatten in dieser Wahlperiode statt. Die Abgeordneten haben ihre mitunter sehr persönlichen Erfahrungen und individuellen Einschätzungen zu Sterbebegleitung und Sterbehilfe diskutiert. Das Parlament hat sich vorgenommen, im Herbst 2015 über verschiedene fraktionsübergreifende Anträge abzustimmen.
In dieser Diskussionsveranstaltung soll es um Fragen zur Sterbehilfe und Beihilfe zum Suizid gehen, um die Achtung des Lebens bis zu seinem Ende und das Selbstbestimmungsrecht. Dazu gehören auch der gesellschaftliche Umgang mit Alter, Krankheit und Tod, die palliativ-medizinische Versorgung, die Verbindlichkeit von Patientenverfügungen und die Rolle von medizinischem Personal, Verwandten, Betroffenen und Sterbehilfevereinen. Und letztlich geht es auch um die Frage, ob geschäftsmäßige Sterbehilfe erlaubt oder verboten werden sollte.
Die SPD-Bundestagsfraktion diskutiert derzeit sehr intensiv über dieses Thema. Deshalb freuen wir uns auf Ihre Meinungen und Erfahrungen und freuen uns auf Ihr Kommen.
Diskussionsveranstaltung +++ In Würde leben – in Würde sterben – Ethische und rechtliche Fragen bei der gesetzlichen Neuregelung der Sterbehilfe
Freitag, den 24. April 2015,
um 18.30 Uhr (Einlass ab 18.00 Uhr)
in der WERKStadt LOUNGE Limburg
Bahnhofsplatz 2
65549 Limburg
Bitte beachten Sie beigefügte Einladung inkl. Anmeldeformular
Mit freundlichen Grüßen
Martin Rabanus